
„Das sind Urteile, die man ungern trifft, weil vieles unklar geblieben ist“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Er hatte den Angeklagten in allen drei Anklagepunkten freigesprochen und damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung entsprochen. Dem Lengericher waren versuchte Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung, begangen an seiner mittlerweile von ihm getrennt lebenden Ehefrau, vorgeworfen worden.