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Ochtrup: Kurzzeitpflege

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Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, haben pro Jahr maximal 28 Tage Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz. Voraussetzung ist, dass eine vom Medizinischen Dienst bescheinigte Pflegestufe vorliegt. Die Pflegekasse zahlt dafür pro Kalenderjahr einen Zuschuss von 1550 Euro. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Pflegegast selbst. Falls er dazu finanziell nicht in der Lage ist, springt das Sozialamt ein. Die zusätzlichen Kosten weichen je Einrichtung minimal voneinander ab, liegen aber in etwa bei rund 30 Euro pro Tag. Neben der Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf 28 Tage Verhinderungspflege pro Jahr. Auch hier zahlt die Pflegekasse jährlich 1550 Euro Zuschuss. Die Verhinderungspflege wird genutzt, wenn ein Pflegedienst die Pflegeaufgaben zu Hause übernimmt, während die Angehörigen zum Beispiel verreist sind. Die Verhinderungspflege tritt außerdem ein, wenn ein pflegender Angehöriger erkrankt und der Pflegebedürftige vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht wird. Das ist nach Aussagen von Stephan Antfang keine Seltenheit. Angehörige, die ihre betagten Eltern pflegen, sind oft selbst schon im Rentenalter, und auch bei ihnen machen sich erste Altersgebrechen bemerkbar.


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