
Für öffentliche Verkehrsflächen gelten klare Regeln in Form der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Was es damit auf sich hat, erläuterte der Diplom-Ingenieur Reinhold Heisterkamp am Donnerstabend im Straßen- und Tiefbauausschuss.
Für öffentliche Verkehrsflächen gelten klare Regeln in Form der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Was es damit auf sich hat, erläuterte der Diplom-Ingenieur Reinhold Heisterkamp am Donnerstabend im Straßen- und Tiefbauausschuss.