Der Angeklagte sieht sich auch als Opfer: Nach dem Tod seiner Frau sei er einsam gewesen und habe sich zu Drogenverkäufen breitschlagen lassen. Dennoch muss der Rentner aus Westerkappeln ins Gefängnis. Das Landgericht Münster verurteilte ihn zu vier Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe.
↧