
Bis zum Schluss leugnete der 24-Jährige aus Metelen vor Gericht mit abstrusen Geschichten die ihm vorgeworfene Tat. Dennoch: Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit Abgabe von Marihuana an Minderjährige zu neun Monaten auf Bewährung.