Laut „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Metelen“ dürfen „Verkaufsstellen“ an folgenden Sonn- oder Feiertagen jeweils von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein:
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Laut „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Metelen“ dürfen „Verkaufsstellen“ an folgenden Sonn- oder Feiertagen jeweils von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein: