
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind gelockert worden; daher soll nun die Möglichkeit der Ausweisung von Windkonzentrationszonen im gesamten Gemeindegebiet unabhängig von den Ergebnissen früherer Änderungen des Flächennutzungsplanes neu untersucht werden. Und der erste Schritt dahin ist die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher belange und die damit einhergehende Beteiligung der Öffentlichkeit.